Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 13. Juli 2009

Sie interessieren sich für einen Kurs oder ein Einzeltraining im Sprachinstitut besser: wissen. Anbei unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir Sie bitten, genau zu lesen.

1. Unsere Gruppenkurse bieten wir pro Semester an: vom 15. Februar bis zum 31. August und vom 1. September bis zum 14. Februar. Sie haben die Möglichkeit, einzelne Stunden zuzubuchen. Das Unterrichtsentgelt ziehen wir monatlich zum dritten Werktag im Lastschriftverfahren ein. Dabei wird die gesamte Kursgebühr gemittelt und auf die sechs Monate eines Semesters umgerechnet, also auch auf die unterrichtsfreie Zeit in den schleswig-holsteinischen Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Konto gedeckt ist. Rückbuchungskosten der Bank müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

2. Trainings bieten wir nicht nur semesterweise an, sondern geben Ihnen die Möglichkeit, fünf oder zehn Termine im Paket zu buchen. Dieser Unterricht lässt sich nicht verschieben. Das Gleiche gilt für Gruppenkurse im laufenden Semester. Fehlstunden werden nicht nachgegeben oder erstattet.

3. Nur die Termine im flexiblen Einzeltraining können Sie verschieben. Damit Ihnen keine Kosten entstehen, achten Sie bitte darauf, einen Werktag im Voraus bis 12 Uhr das Büro (nicht nur die Dozenten!) darüber zu informieren. Zu späte Absagen können wir nicht berücksichtigen. In diesem Falle müssen wir Ihnen den Termin voll berechnen.

4. Unterrichtsausfall, den besser: wissen verschuldet, (z.B. durch Krankheit der Lehrkraft) wird entweder nachgeholt oder das Institut stellt eine qualifizierte Vertretung.

5. Reduziert sich eine Gruppe, was eine Änderung des monatlichen Beitrags nach sich zieht, bemüht sich besser: wissen darum, die Gruppe wieder aufzufüllen. Wenn dies nicht möglich ist, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

6. Kündigen können Sie vier Wochen vor Semesterende, also spätestens zum 15. Januar oder zum 31. Juli. Die Kündigung muss uns schriftlich vorliegen. Ungekündigte Verträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Semester. Beginnt der Unterricht im laufenden Semester, kann der Vertrag erst zum Ende des nachfolgenden Semester gelöst werden. Nur bei längerer ununterbrochener Krankheit ist ein vorzeitiges Kündigen möglich. Dafür benötigen wir ein ärztliches Attest. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

7. In unseren Räumlichkeiten, Breite Straße 75, sind Sie gegen Unfälle versichert. Darüber hinaus besteht kein weiterer Versicherungsschutz. Eine Aufsicht für die Kinder- und Jugendkurse stellen wir nur während des Unterrichts.

8. Neukunden berechnen wir eine einmalige Einschreibegebühr von 15 €. Eine detaillierte Teilnahmebescheinigung kostet 10 €. Die Bescheinigung holen Sie sich bitte zu unseren Öffnungszeiten ab und zahlen die Gebühr in bar.

9. Sofern eine dieser Vereinbarungen unwirksam sein sollte, berührt dies nicht den Bestand des Vertrages und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.